Autoknacker war auch Fahrraddieb

Autoknacker war auch Fahrraddieb

Erfolgreiche Festnahme in Büderich auf der Böhler Straße. Zudem bietet die Polizei wieder Fahrrad-Codierungs-Aktionen an.

Am Samstag stellte ein Anwohner der Böhler Straße, gegen 2.20 Uhr, überrascht fest, dass am geparkten Auto seiner Mutter beide Türen offen standen. Bei genauerer Betrachtung fiel ihm ein fremder Mann auf, der im Fahrzeuginnern hockte und dort hantierte. Als dieser sich ertappt fühlte, flüchtete er auf einem Mountainbike. Der Zeuge schritt beherzt ein, konnte den Verdächtigen am Gepäckträger ergreifen und anschließend bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festhalten. Der 31-Jährige aus Düsseldorf behauptete, ihm sei beim Spielen mit einem Ball selbiger in das geparkte Auto geflogen. Warum er bei der Suche nach dem Ball die Blende des Autoradios entfernte und ein mobiles Navigationsgerät aus dem Handschuhfach nahm, konnte er nicht schlüssig erklären.

Bei seinen Sachen fand die Polizei zudem Betäubungsmittel. Da der 31-Jährige kein unbeschriebenes Blatt und bereits wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war, schauten sich die Beamten auch das Fahrrad genauer an. Es stellte sich heraus, dass das Mountainbike Ende Januar in Düsseldorf entwendet und durch die Polizei zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Den vermeintlichen Autoaufbrecher und Fahrraddieb nahmen die Polizisten vorläufig fest. Das Fahrrad stellten sie sicher, um es seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuellen Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit anhand eines codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihr Fahrrad bei der Polizei codieren zu lassen. Hierzu werden neben dem Fahrrad ein Eigentumsnachweis (beispielsweise Rechnung) und ein Personalausweis benötigt.

(StadtSpiegel)