Strümperin fällt nicht rein

Am vergangenen Sonntag ging bei der Polizeiwache Meerbusch gegen 22 Uhr der Hilferuf einer 68-jährigen Frau aus Strümp ein. Diese hatte einen betrügerischen Anruf erhalten – von „falschen Polizisten“.

Die herbeigerufenen Streifenpolizisten vermerkten später in ihrer Strafanzeige: „Die Melderin wurde von den Beamten befragt. Sie gab an, dass sie um 21.55 Uhr einen verdächtigen Telefonanruf erhalten habe“, teilt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mit. Der Anrufer habe sich „als Polizeibeamter ausgegeben und ihr mitgeteilt, dass zwei Straßen weiter Einbrecher gefasst worden seien, welche eine Namensliste mit weiteren Tatopfern mit sich führten“. Auf dieser Liste hätte sich auch ihr Name befunden. Die Stimme des unbekannten Tatverdächtigen habe männlich und hell geklungen. Außerdem habe er akzentfrei Deutsch gesprochen. Auf Grund der Stimme schätze die Frau den unbekannten Tatverdächtigen auf ein Alter von circa 30 Jahren. Die Frau aus Strümp behauptete gegenüber dem Anrufer, auf ihren Mann zu warten. Daraufhin äußerte der unbekannte Tatverdächtige, „dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut melden würde“.

„Die Meerbuscherin schätzte den Anruf richtigerweise als Betrugsversuch ein und informierte umgehend die Polizei“, so die Beamten der „echten Polizei“. Hierdurch bestätigte sich der Verdacht, dass die Geschichte des unbekannten Anrufers frei erfunden war.

Wäre die 68-Jährige dem falschen Polizisten „auf den Leim gegangen“, hätte er vermutlich im Laufe des Gesprächs angeboten, Wertsachen und Bargeld in „amtliche Verwahrung“ zu nehmen, um das Hab und Gut vor den angeblichen Einbrechern zu schützen. „Nach einer Übergabe an einen Boten, hätte die Geschädigte ihr Eigentum nie wieder gesehen“, so die „echte Polizei“.

Die Polizei warnt:

Dem Betrugsphänomen „falsche Polizeibeamte am Telefon“ kann mit Prävention, das heißt Aufklärung über das Vorgehen der Täter, wirksam begegnet werden. Deshalb warnt die Polizei eindringlich: „Misstrauen Sie Anrufern, die als angebliche Polizisten oder Staatsanwälte Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse erfragen und die Herausgabe von Wertgegenständen fordern. Wenden Sie sich in einem solchen Fall unter einer bekannten Nummer (02131 3000) oder über den Notruf 110 an die Polizei und schildern Sie den Sachverhalt.“

(StadtSpiegel)