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Was tun nach einem Bagatellunfall?

Was tun nach einem Bagatellunfall?

Ein kleiner Rempler beim Ausparken oder ein abgefahrener Außenspiegel: Schnell kann es zu einem Bagatellunfall kommen. Bei kleinen Blechschäden müssen die Beteiligten nicht unbedingt die Polizei rufen.

Für eine zügige Schadenabwicklung sollte man aber so schnell wie möglich den Versicherer informieren. Was weiter zu tun ist, erläutert GDV-Verbraucherexperte Mathias Zunk.

Herr Zunk, verlangt die Versicherung immer dass ich nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufe?

Die Polizei erfasst rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle im Jahr. Bei über 80 Prozent geht es meist um kleinere oder größere Sachschäden. In Wirklichkeit dürften sich aber weit mehr Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen ereignen. Das liegt daran, dass es nicht immer erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Was wenig bekannt ist: Versicherungsunternehmen verlangen bei Bagatellunfällen für die Schadenregulierung nicht zwingend eine polizeiliche Unfallaufnahme.

Also wenn es nur um wenige hundert Euro geht, reicht ein Unfallprotokoll?

Ja, die Unfallbeteiligten können den Unfall selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen. Aber Vorsicht: Wenn es gekracht hat, sollte zuerst der Unfallort gesichert werden. Also Warnblinker anmachen, wenn nötig Warndreieck aufstellen und so schnell wie möglich die Fahrbahn wieder frei machen.

Was sollte nach einem Unfall auf jeden Fall notiert werden?

Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, der Name und die Adressen der beteiligten Fahrer, die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, Ort und Zeit des Unfallgeschehens sowie eventuelle Zeugen des Unfallherganges. Auf jeden Fall sollten Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden gemacht werden sowie eine Unfallskizze.

Geht das auch einfacher?

Ja, für die vollständige Datenerfassung hilft der Europäische Unfallbericht. Den erhält man kostenlos bei seiner Kfz-Versicherung oder der GDV Dienstleistungs-GmbH. Die Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800/2502600 erfragen.

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Was ist kein Bagatellschaden mehr?

Wenn Menschen verletzt oder ein erheblicher Blechschaden entstanden ist, sollte immer die Polizei gerufen werden. Manchmal ist es als Geschädigter auch schwierig zu beurteilen, wann eine Beule nur eine Beule ist oder ein größerer Schaden. Im Zweifel sollte die Polizei zur Dokumentation dazu geholt werden. Vor allem, wenn man ein ungutes Gefühl hat, wenn zum Beispiel Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder der Unfallgegner einem die Schuld in die Schuhe schieben will.

Nun stellt sich heraus, dass nur ein kleiner Blechschaden vorliegt. Gibt es kostengünstige Reparaturmethoden dafür?

Nicht immer müssen für Beulen im Blech, einen Steinschlag in der Windschutzscheibe oder einen kleinen Lackschaden die kompletten Teile ausgetauscht werden. Alternative Reparaturmethoden wie Ausbeulen, eine „Spot“-Lackierung oder die Reparatur der Windschutzscheibe können in vielen Fällen ebenfalls technisch und optisch einwandfrei sein. Verschiedene Autohersteller empfehlen es inzwischen sogar. Statt des Austauschs ganzer Fahrzeugteile lassen sich dadurch die Kosten senken und der Arbeitsaufwand ist geringer.

(StadtSpiegel)