Maximalförderung für Energiesparer

Maximalförderung für Energiesparer

Beim Umstieg auf eine Brennstoffzellenheizung gibt es bis zu 9.300 Euro Zuschuss.

Eine gute Nachricht für alle Modernisierer und Energiesparer: Die staatliche Förderung für Brennstoffzellenheizgeräte, mit denen man selbst zu Hause Wärme und Strom erzeugen kann, schnellt auf eine Rekordhöhe. Mit der Maximalsumme von 9.300 Euro unterstützt die Öffentliche Hand ab sofort die Anschaffung der platzsparenden Anlagen zur umweltschonenden und preiswerten privaten Energieversorgung.

Ob Neubau oder energetische Sanierung – die Anschaffung von Brennstoffzellenheizgeräten für die private, dezentrale Wärme- und Stromversorgung wird in beiden Fällen staatlich bezuschusst. Hintergrund dafür ist der Wunsch, dieser hocheffizienten und sehr sauberen Technologie in kurzer Zeit zu großer Verbreitung zu verhelfen. Durch die staatlichen Zuschüsse sind Brennstoffzellen absolut wirtschaftlich im Vergleich zu anderen Technologien. Brennstoffzellenheizgeräte nutzen ein einfaches chemisches Prinzip, um Elektrizität und Wärme zu erzeugen: Aus Erdgas (High- oder Low-Gas ist nutzbar) gewinnen sie Wasserstoff, der sich in einer kontrollierten Reaktion mit Luftsauerstoff zu Wasser verbindet. Dabei entstehen Strom und Heizwärme. Da immer nur so viel Wasserstoff erzeugt wird, wie die Anlage im Moment braucht, muss keine Lagerung erfolgen.

In einem Standard-Einfamilienhaus lassen sich mit der Technologie bis zu 40 Prozent Energiekosten einsparen, in einem KfW-55-Gebäude gar bis zu 66 Prozent. Damit machen die nur kühlschrankgroßen, leicht zu montierenden Geräte weitgehend unabhängig von der Strompreisentwicklung, da sie mit einem Akkuspeicher etwa 80 Prozent des häuslichen Strombedarfs selbst erzeugen. Sogar ohne Speicherung liegt dieser Wert immer noch bei etwa 50 Prozent. Und auch die CO2-Emissionen sind nur halb so hoch wie bei herkömmlichem Strom aus dem Kraftwerk und Gas- oder Ölheizung.

Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (Programmnummer 433) bei der KfW geführt. Zum Erhalt der Summe muss neben der Einbindung des Brennstoffzellenheizgerätes in die Wärme- und Stromversorgung ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage erfolgen. Zudem ist ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren abzuschließen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also vor dem Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Unter www.kfw.de/433 gibt es ausführliche Informationen dazu.

(StadtSpiegel)