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Neues Bauvertragsrecht

Neues Bauvertragsrecht

Verbraucherschützer begrüßen Gesetzesnovelle und sehen Nachbesserungsbedarf.

Deutschland hat ein neues Bauvertragsrecht – seine Neufassung ist die größte Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit 15 Jahren. Laut Peter Mauel, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), wurde es höchste Zeit für diese Reform. Schließlich repräsentieren private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum eine bedeutende Verbrauchergruppe mit einem großen wirtschaftlichen Engagement. Der BSB engagiert sich als Mitglied im Verbraucherzentralen Bundesverband seit Jahren dafür, dass deren Interessen wirksamer als bisher geschützt werden.

Als großen Fortschritt sieht Mauel, dass Bauherren künftig ein Widerrufsrecht haben. „Was seit eh und je bei jedem Handyvertrag Usus ist, tritt somit nun auch bei deutlich komplexeren Bauverträgen in Kraft“, erläutert Mauel. Damit sind Verbraucher künftig besser geschützt, wenn sie voreilige Entscheidungen treffen oder sich durch Rabattangebote mit begrenzter Laufzeit in einen Vertrag drängen lassen. Die Verbraucherschutzorganisation begrüßt auch die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht, da bisher viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sehr allgemein gehalten oder unvollständig waren. So wussten Bauherren oft nicht genau, was sie am Ende für ihr Geld bekommen würden.

Verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Bauwerks sind künftig ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das gibt den Verbrauchern eine höhere Vertragssicherheit und mindert finanzielle Risiken, zum Beispiel durch zusätzliche Mietkosten bei verspäteter Fertigstellung. Mehr finanzielle Sicherheit geben auch neue klare Regelungen zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen.

Trotz der großen Fortschritte im Baurecht sieht Mauel noch Nachbesserungsbedarf für die Zukunft. Als Beispiel nennt er den unzureichenden Verbraucherschutz bei Firmeninsolvenzen, die für Häuslebauer existenzbedrohend sein können. Hier fordert der BSB ein spezielles Kündigungsrecht für private Bauherren. Große Lücken sieht der Verein auch noch beim Bauträgervertragsrecht, dem sich der Bundestag aber aller Voraussicht nach erst nach dem Bundestag widmen wird. „Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bereits vor Vertragsschluss unabhängigen Sachverständigenrat holen“, empfiehlt Mauel. Unter www.bsb-ev.de gibt es für Verbraucher, die bauwillig oder an einer Immobilie interessiert sind, mehr Infos zum Bauvertragsrecht sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte.

(StadtSpiegel)