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Qualitätssicherung im Holzbau

Qualitätssicherung im Holzbau

Der geschulte Blick des Bau-Überwachers.

Was haben die Holzfeuchte, der Ü-Stempel und der Abstand von Klammern in der Tafelbauweise gemeinsam? All dies und noch viel mehr wird von unabhängigen Bau-Überwachern, wie von denen der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) kontrolliert.

Mit den Überwachungen wird sowohl dem Hersteller von Holztafelelementen als auch dessen Kunden belegt, dass die vorgefertigten Bauprodukte ordnungsgemäß gefertigt wurden. „Gerade im Bauwesen ist solch ein Qualitätsnachweis an vorgefertigten Wand-, Decken- und Dachelementen wichtig“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer der BMF.

Grundsätzlich führen die überwachten Unternehmen eine eigene Produktionskontrolle durch, um permanent sicherzustellen, dass die gefertigten Bauelemente ordnungsgemäß und wie vereinbart an den Kunden geliefert werden. Darüber hinaus wird das Unternehmen zwei Mal im Jahr von unabhängigen Prüfstellen, wie der BMF, auf Herz und Nieren durchleuchtet. Dies beginnt bei der Wareneingangskontrolle, wo geprüft wird, ob die Qualität der gelieferten Ware der Bestellung entspricht. Der Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle endet spätestens mit der Endmontage auf der Baustelle.

Im Allgemeinen werden technische Nachweise zu Statik, Brandschutz- und Wärmeschutz genauestens von den BMF-Prüfern unter die Lupe genommen.

Neben dem theoretischen Teil sind die Überwacher aber auch in den Werkshallen oder auf den Baustellen unterwegs und schauen sich stichprobenartig die gefertigten Produkte an. Hierbei wird unter anderem die Feuchtigkeit der verbauten Hölzer gemessen. Außerdem wird darauf geachtet, ob die Angaben zu Dimensionen und einzelnen Produktarten, mit der tatsächlichen Umsetzung in der Produktionshalle übereinstimmen. Auch eine Analyse der Fertigungsstraße wird durchgeführt, um die Eignung der technischen Ausrüstung im Fertigungsprozess zu dokumentieren. Die Überwacher der BMF prüfen ihre 135 Mitgliedsunternehmen zwei Mal jährlich. Wenn kleinere Mängel vorhanden sind, muss das Unternehmen diese binnen einer vorgegebenen Frist beheben. Erst danach bekommt das Unternehmen einen Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung, die es berechtigt, die überwachten Produkte zu vermarkten. BMF/RS

(StadtSpiegel)