Parkgebühren gelten ab morgen!

Parkgebühren gelten ab morgen!

Die Parkgebührenregelung auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz tritt ab morgen in Kraft.

Am kommenden Montag, 7. Januar, tritt auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich die neue Parkgebührenregelung in Kraft. Die Stadtverwaltung hat mit dem Start bewusst gewartet bis die „Winterwelt“ abgebaut ist und auf dem Platz wieder geregelter Parkbetrieb herrscht. In den ersten beiden Wochen werden die Verkehrsüberwacher des Ordnungsamtes Hinweiskarten unter die Scheibenwischer der parkenden Autos stecken, die die Autofahrer freundlich auf die neue Parkgebühr hinweisen. „Knöllchen“ gibt es in der „Eingewöhnungsphase“ nicht. Eine Stunde Parkzeit kostet dann einen Euro, 40 Cent müssen als Mindestbetrag eingeworfen werden, um bis zu 24 Minuten zu parken. Die Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden zu drei Euro. Gebühren müssen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr gezahlt werden. In den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos. Dauerparkplätze – zum Beispiel für Anwohner – können gegen eine monatliche Gebühr von 45 Euro gebucht werden. Eltern, die auf dem Platz lediglich kurz anhalten, um ihre Kinder mit dem Pkw an der benachbarten Mauritius-Grundschule abzusetzen oder abzuholen, müssen keinen Parkschein lösen.

Den Grundsatzbeschluss, auf Meerbuschs größtem und am stärksten frequentierten Parkplatz Gebühren einzuführen, fasste der Bau- und Umweltausschuss nach ausgiebiger öffentlicher Diskussion bereits im November 2017, wenige Wochen später gab der Stadtrat grünes Licht. Danach wurde die Stadtverwaltung beauftragt, einen Gebührenkatalog zu entwerfen, den die Politik im Juli letzten Jahres verabschiedete. Die Regelung soll Autofahrer dazu animieren, vor allem kurze innerörtliche Strecken ins Büdericher Ortszentrum wenn möglich auch ohne Auto zurückzulegen. Zuletzt hatte es im Stadtgebiet Anfang der 1990er Jahre Parkuhren gegeben.

Fahrzeuge, die rechtmäßig auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen stehen, sind ebenso von der Gebührenpflicht ausgenommen wie Taxen und das auf dem Schütz-Platz zur Verfügung stehende Car-Sharing-Auto. Die Fahrer von E-Autos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, die an den Ladesäulen der Stadtwerke Strom tanken, parken während des Tankvorgangs ebenfalls kostenlos.

(Report Anzeigenblatt)